Parcoursregeln

1.

Durch das Eintragen und Unterschreiben erklären Sie sich ausdrücklich

mit den ausgehängten Parcours & Sicherheitsregeln einverstanden

und sind für eventuelle Folgen bei Nichtbeachtung verantwortlich.

Die Nichteinhaltung der Parcours- & Sicherheitsregeln kann mindestens

den Verweis vom Parcoursgelände zur Folge haben.

 

2.

Vor Begehen des Parcours bezahlen und ins Parcoursbuch eintragen.

 

3.

 Jeder Schütze haftet für seinen Schuss!

 

4.

Vor dem Schuss hat sich der Schütze zu versichern,

dass das Schussfeld vor und hinter dem Ziel frei ist. Besteht auch nur der geringste Zweifel,

ist der Schuss sofort abzubrechen.

 

5.

Der Bogen darf nur in Zielrichtung gespannt und abgeschossen werden.

Vertikalschüsse und extreme Hochschüsse sind strengstens verboten,

ebenso der Auszug über Kopf! Das Verwenden von Jagdspitzen ist ausnahmslos untersagt!

 

6.

Warten Sie ausreichend lange,

bis bei Ihnen befindliche Schützen den Gefahrenbereich verlassen haben.

Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme sind oberstes Gebot!

 

7.

Es darf nur auf die vom Verein aufgestellten Zielscheiben

und 3D-Zielen in ihrer Nummernfolge vom jeweiligen Pflock geschossen werden.

Es ist nur ein Treffer pro Ziel gestattet.

 

8.

Zuerst schießen jene Schützen, die den hinteren (roten) Pflock als Abschusspflock wählen.

Danach schießen die Schützen vom nächsten Pflock.

Wartende Personen haben sich hinter (d.h. nicht vor oder neben!) dem Schützen aufzuhalten.

 

9.

Die Wege sind durch Wegweiser und rotweiße Bänder markiert.

Das Begehen des Geländes ist nur entlang der Markierung gestattet!

Niemals gegen die Parcoursrichtung gehen (Einbahn) – Sie könnten in die Schussbahn laufen!

 

10.

Erwarten Sie schwieriges Gelände.

Gutes Schuhwerk, vorzugsweise Wanderschuhe, sind empfehlenswert.

Für Wegunfälle wird nicht gehaftet.

 

11.

Beim Suchen verschossener Pfeile ist darauf zu achten, dass nachfolgende Schützen gewarnt werden.

Entweder durch Mitschützen die beim Ziel stehenbleiben solange die Pfeilsuche stattfindet,

oder ein Kleidungsstück, Bogen, etc., das auffällig vor das Ziel gestellt wird.

 

12.

Kindern von 0-5 Jahren ist es auch in Begleitung nicht gestattet

den Parcours oder Einschussplatz zu benützen.

 

13.

Kinder und Jugendliche unter 6-17 Jahren dürfen den Parcours

nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen.

Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist auf jeden Fall erforderlich.

 

14.

Es ist verboten, selbstständig die Tierscheiben oder die Abschusspflöcke zu verändern.

Dies ist rein dem Obmann und den dafür vorgesehenen Parcoursbeauftragten vorbehalten.

Sollte dies trotzdem gemacht werden, ist damit zu rechnen,

dass das Mitglied die Mitgliedschaft verliert bzw. der Gastschütze Parcoursverbot erhält.

 

15.

Das Benützen/Betreten des Parcours ist im alkoholisiertem Zustand

und unter Drogeneinfluss stehenden Personen untersagt.

Rauchen am Parcours ist untersagt. Müll ist wieder mitzunehmen.

 

16.

Hunde sind stets an der Leine zu führen!